Prinzip der Freiwilligkeit
Der UN Global Compact ist eine freiwillige Initiative mit dem Ziel, universelle Pinzipien im Bereich Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung voranzutreiben. Er setzt auf das aktive freiwillige Engagement der teilnehmenden Unternehmen und anderen Stakeholder. Der UN Global Compact sieht sich NICHT als regulierende oder sanktionierende Kontrollinstanz, die die Aktivitäten der teilnehmenden Unternehmen und Organisationen überwacht oder bewertet.
Nichtsdestotrotz ist der UN Global Compact stetig bemüht, die Integrität und Qualität der Initiative zu verbessern, weshalb folgende Integritätsmaßnahmen erstellt wurden:
1. Fehlender Forschrittsbericht
Das wichtigste Instrument zur Qualitätssicherung im UN Global Compact ist der Fortschrittsbericht (Communication on Progress - COP). Jedes teilnehmende Unternehmen ist angehalten, jährlich in seinem COP schriftlich über den Stand der Umsetzung der zehn Prinzipien im Unternehmen zu berichten. Dieser COP ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und als Link an das Global Compact Office (GCO) zu melden. Teilnehmer, die ihrer Verpflichtung zur Veröffentlichung des COP nicht fristgerecht nachkommen, werden auf der Webseite des UN Global Compact als „inaktiv" angeführt. Inaktive Teilnehmer sind von UN Global Compact-Veranstaltungen ausgeschlossen. Das gilt auch für Netzwerktreffen und die Nutzung des Global Compact-Namens und Logos. Durch die Abgabe eines korrekten COPs können diese Unternehmen ihren Status jederzeit reaktivieren. Nach zwei aufeinander folgenden Jahren ohne Abgabe eines COP wird das Unternehmen aus dem Teilnehmerverzeichnis gestrichen („delisting“). Das Global Compact Office (GCO) behält sich das Recht vor, die Namen der ausgeschlossenen Unternehmen zu veröffentlichen. Eine Wiederaufnahme ist nur mit einem schriftlichen Neuantrag sowie einem korrekten, aktuellen COP möglich.
2. Missbrauch in Verbindung mit der UN und/oder dem UN Global Compact
Der Gebrauch des Schriftzuges sowie des Logos des Global Compact sind streng limitiert und nur berechtigten NutzerInnen vorbehalten. Details zur Logoverwendung finden Sie hier. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an das Global Compact Office (GCO; gclogo@un.org) mit konkreten Anfragen. Das GCO behält sich alle Schritte, inbesondere rechtliche, vor, sollte es von Missbrauch Kenntnis erlangen.
3. Vorgehensweise bei schweren Verstößen
Wie schon weiter oben beschrieben, distanziert sich der UN Global Compact von der Kontrolle und Sanktionierung seiner Teilnehmer. Dennoch ist das Hauptanliegen der Initiative die ständige Verbesserung der teilnehmenden Unternehmen in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. Sollten an das Global Compact Office (GCO) schwere Verstöße eines der Teilnehmer herangetragen werden, so werden folgende Maßnahmen getroffen:
- Das GCO prüft, ob die vorliegenden Vorwürfe prima facie gerechtfertigt sind. Ist dem nicht so, wird die Partei, die die Vorwürfe geäußert hat, informiert und keine weiteren Maßnahmen werden getroffen.
- Sollten die Vorwürfe prima facie gerechtfertigt sein, so kontaktiert das GCO das betroffene Unternehmen und fordert von ihm eine schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt ein, die auch der anklagenden Partei vorgelegt wird. Außerdem wird das Unternehmen angehalten, das GCO über sämtliche weitere Schritte, die in der betreffenden Angelegenheit getroffen werden, zu informieren.
- Das betroffene Unternehmen erhält Unterstützung vom GCO, um die Situation zu verbessern sowie etwaige Entschädigungen zu tätigen.
Außerdem unternimmt das GCO eine Reihe weiterer Schritte. Diese können Sie auf der offiziellen Seite des UN Global Compact nachlesen.