Wer ist teilnahmeberechtigt?
Grundsätzlich teilnahmeberechtigt am UN Global Compact sind alle Unternehmen, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen sowie Bildungseinrichtungen, Stiftungen, Arbeitnehmervertretungen und Interessensverbände. Der UN Global Compact versteht sich somit als Multistakeholderplattform, die alle wichtigen Akteure zusammenbringt und miteinander vernetzt.
Den größten Anteil der Teilnehmer machen die Unternehmen aus - demnach versteht sich der UN Global Compact auch als "business driven platform", jedoch mit starker Beteilung sämtlicher Anspruchsgruppen von Unternehmen.
Wie funktioniert der Beitritt?
1. Für Unternehmen:
Unternehmen müssen zuallerst eine Beitrittserklärung, den sogenannten "letter of commitment" verfassen, mit dem sie ihren offiziellen Beitritt bestätigen und sich gleichzeitig zu den 10 Prinzipien des UN Global Compact bekennen. Dieser Brief muss vom CEO des Unternehmens unterschrieben werden und anschließend auf der offiziellen UNGC-Webseite hochgeladen werden, über die auch die Registrierung erfolgt. Das Registrierungsformular wird online direkt an das New Yorker UNGC-Headquarter (Global Compact Office - GCO) gesandt, welches den Aufnahmewunsch des jeweiligen Unternehmens prüft und auch mit dem Netzwerkknoten des jeweiligen Landes (Focal Point) Kontakt aufnimmt. Gibt es keinen Einwand, der gegen die Aufnahme spricht, so wird das Unternehmen offizieller UN Global Compact-Teilnehmer, und zwar sowohl auf weltweiter als auch auf lokaler Ebene (Local Network).
Nach dem Beitritt
Nach erfolgtem Beitritt müssen Unternehmen alljährlich einen Fortschrittsbericht (Communication on Progress) erstellen, in welchem sie über gesetzte Maßnahmen im Bereich der 10 Prinzipien des UN Global Compact berichten. Wenn ein Unternehmen ein Jahr lang keinen Communication on Progress (COP) abliefert, wird sein Status auf der offiziellen Webseite des UN Global Compact auf "inaktiv" gesetzt und in weiterer Folge wird das Unternehmen von der Teilnahme ausgeschlossen. Lesen Sie hier mehr über die Integritätsmaßnahmen.
Mikrounternehmen:
Unternehmen mit weniger als 10 MitarbeiterInnen können aus organisatorischen Gründen nicht offiziell dem UN Global Compact beitreten. Sie werden jedoch eingeladen, sich dem lokalen, in diesem Fall dem österreichischen Netzwerk anzuschließen. Details zu den dafür geltenden Aufnahmekriterien erfragen Sie bitte beim Focal Point.
2. Für nicht privatwirtschaftliche Organisationen:
Für (Nicht-)Regierungsorganisationen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen etc. erfolgt der Beitritt gleich wie für Unternehmen mittels eines "letter of commitment" über die Online-Registrierung. Nicht privatwirtschaftliche Organisationen müssen keinen Communication on Progress (COP) verfassen.
Ist ein Beitritt mit Kosten verbunden?
Ein Beitritt zum UN Global Compact ist weder für Unternehmen noch für Organisationen mit einem verpflichtenden finanziellen Beitrag verbunden. Jedoch werden Unternehmen nach einem Beitritt vom Global Compact Office (GCO) aufgefordert, einen jährlichen freiwilligen Beitrag in Form einer Spende zu leisten, um den UN Global Compact in seinen Aktivitäten zu unterstützen. Details dazu finden Sie hier.