Wednesday 22. May 2013

UN Global Compact



Häufig gestellte Fragen


1. Was bedeutet es für Unternehmen, am Global Compact der Vereinten Nationen teilzunehmen?
2. Wer kann am Global Compact teilnehmen?
3. Wie können sich Nichtregierungsorganisationen (NRO) und andere Akteure und Institutionen einbringen?
4. Besitzt der Global Compact Rechtsverbindlichkeit?
5. Woher weiß der Global Compact, wenn keine Überwachung oder Überprüfung stattfindet, dass die Fortschrittsmitteilung eines Unternehmens den Tatsachen entspricht?
6. Besteht nicht die Gefahr, dass Unternehmen das UN-Logo und ihre Assoziierung mit den Vereinten Nationen und dem Global Compact missbrauchen, um ihre in Wahrheit gesellschaftsschädigenden Aktivitäten zu verbergen („bluewashing")?
7. Ersetzt der Global Compact vorhandene Regulierungsansätze?
8. Warum sollte sich ein Unternehmen, das schon einen eigenen Verhaltenskodex entwickelt hat, dem Global Compact anschließen?
9. Ist die Teilnahme am Global Compact mit finanziellen Verpflichtungen verbunden?
10. Ich leite ein Unternehmen mit weniger als zehn MitarbeiterInnen. Kann ich dennoch am Global Compact teilnehmen?
11. Können Tochtergesellschaften von Unternehmen am Global Compact teilnehmen?
12. Was geschieht, wenn mein Unternehmen den Global Compact verlassen möchte?





Antworten


1. Was bedeutet es für Unternehmen, am Global Compact der Vereinten Nationen teilzunehmen?
Als freiwillige Initiative setzt der Global Compact auf die breite Teilnahme verschiedenster Unternehmen. Eine Teilnahme im Global Compact bedeutet, dass das Unternehmen Änderungen in seinem Kerngeschäft einleitet, um den Global Compact und seine Prinzipien zum Bestandteil der Strategie, der Kultur und der täglichen Arbeit zu machen. Das Unternehmen setzt sich durch Presseerklärungen, Reden und ähnliche Verlautbarungen öffentlich für den Global Compact und seine Prinzipien ein. Es schildert in einem jährlichen Bericht interessierten Akteuren, welche Fortschritte erzielt wurden a) bei der Umsetzung der zehn Prinzipien und b) bei der Anbahnung von Partnerschaftsprojekten, die zur Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen beitragen. Dieser Fortschrittsbericht (englisch: Communication on Progress, COP) ist ein wichtiges Instrument, mit dem das Unternehmen zeigt, dass es sich für den Global Compact und seine Prinzipien einsetzt. Legt ein Unternehmen keinen COP vor, wird es auf der Internetseite des Global Compact zunächst als „non-communicating" eingestuft und wenn es seiner Berichtspflicht weiterhin nicht nachkommt, von der Teilnahme am UN Global Compact ausgeschlossen. Diese Integritätsmaßnahmen sind ein wichtiges Instrument, um die Glaubwürdigkeit der Initiative zu bewahren (zum Austritt aus dem Global Compact siehe Frage 12).


2. Wer kann am Global Compact teilnehmen?
Die Teilnahme am Global Compact steht jedem Unternehmen offen, das bereit ist, sich für die Umsetzung der Prinzipien des Global Compact in seiner gesamten Geschäftstätigkeit und seinem Einflussbereich einzusetzen und über seine Fortschritte zu berichten. Die Aufnahme beantragen können Unternehmen jeder Branche, die nach geltendem nationalen Recht ordnungsgemäß gegründet wurden. Hiervon ausgenommen sind Firmen, die an Herstellung und Handel u. a. von Antipersonenminen beteiligt sind, sowie Unternehmen, die von den Vereinten Nationen sanktioniert oder von der UN-Beschaffungsabteilung aus ethischen Gründen auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Um sich das Recht der Teilnahme am Global Compact zu erhalten, muss das Unternehmen über seine Fortschritte bei der Umsetzung der zehn Prinzipien berichten, die Vorgaben zur Nutzung des Global Compact-Namens und -Logos anerkennen und sich zum Dialog über eventuell im Rahmen der Integritätsmaßnahmen auftauchende Fragen bereiterklären. Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern werden aus administrativen Gründen durch das zentrale Global Compact-Büro in New York nicht auf der UN Global Compact Webseite registriert. Sie werden jedoch dazu ermutigt, sich in den jeweiligen lokalen Netzwerken auf Landesebene zu engagieren (siehe Frage 10).


3. Wie können sich Nichtregierungsorganisationen (NRO) und andere Akteure und Institutionen einbringen?
Organisationen der Zivilgesellschaft und andere Institutionen sind wichtige Akteure und gleichberechtigte Partner im Global Compact und haben daher eine Vielzahl an Mitwirkungsmöglichkeiten. Hierzu zählen Politikdialoge, Lernaktivitäten, Lokale Netzwerke und Partnerschaftsprojekte. Hier können solche Organisationen einen maßgeblichen Beitrag leisten, etwa indem sie Partnerschaften und Initiativen anbahnen. Wenn diese Organisationen selbst dem Global Compact beitreten, sind sie als Teilnehmer aufgerufen, sich für die zehn Prinzipien einzusetzen und über den Fortschritt ihrer Organisation bei deren Umsetzung Bericht zu erstatten.


4. Besitzt der Global Compact Rechtsverbindlichkeit?
Nein, der Global Compact ist eine gänzlich freiwillige Initiative. Er dient nicht dazu, das Verhalten oder Handeln von Unternehmen zu kontrollieren oder Verhaltensänderungen zu erzwingen. Vielmehr soll er zu Veränderungen anregen, das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen fördern und Mut machen, innovative Wege zu gehen und neue Kooperationen zu schließen.


5. Woher weiß der Global Compact, wenn keine Überwachung oder Überprüfung stattfindet, dass der Fortschrittsbericht (COP) eines Unternehmens den Tatsachen entspricht?
Der Global Compact ist kein Instrument zur Leistungsbewertung. Er vergibt weder ein Gütesiegel, noch beurteilt er Leistungen. Teilnehmende Organisationen sollen in ihrem Jahresbericht oder einem vergleichbaren Dokument (zum Beispiel einem Nachhaltigkeitsbericht) öffentlich darlegen, auf welche Weise sie den Global Compact und seine zehn Prinzipien unterstützen. Dazu dient der Fortschrittsbericht (englisch: Communication on Progress, COP). Der Global Compact vertritt die Ansicht, dass diese Form der Offenheit und Transparenz die Teilnehmer zu guter unternehmerischer Praxis ermuntert. Wenn auch keine direkte inhaltliche Bewertung der COPs stattfindet, so werden doch seit 2004 besonders vorbildliche COPs („notable COPs") durch das Global Compact Office ausgezeichnet. Diese sollen als Beispiele und Anregungen für andere Teilnehmer dienen.


6. Besteht nicht die Gefahr, dass Unternehmen das UN-Logo und ihre Assoziierung mit den Vereinten Nationen und dem Global Compact missbrauchen, um ihre in Wahrheit gesellschaftsschädigenden Aktivitäten zu verbergen („bluewashing")?
Der Global Compact hat ein eigenes Logo entwickelt, das in vielen offiziellen Dokumenten und Veröffentlichungen des Global Compact verwendet wird. Die Verwendung des Global Compact-Logos ist genau geregelt, und die gleichen Regeln gelten hinsichtlich seiner Nutzung wie für jedes andere Logo der Vereinten Nationen.

Darüber hinaus hat der Global Compact eine Reihe von Integritätsmaßnahmen zum Schutz der Initiative und zum Ausschluss von Missbrauch verabschiedet (siehe auch Frage 4).


7. Ersetzt der Global Compact vorhandene Regulierungsansätze?
Keineswegs. Der Global Compact versteht sich selbst als Ergänzung anderer freiwilliger Initiativen und regulativer Ansätze, indem er die Beachtung von Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung fördert. Er ist eine gänzlich freiwillige Initiative mit dem Ziel, das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen mit neuem Leben zu füllen. Viele der bereits bestehenden Standards beinhalten die Prinzipien des Global Compact und stimmen daher weitgehend mit seinen Gesamtzielen überein.


8. Warum sollte sich ein Unternehmen, das schon einen eigenen Verhaltenskodex entwickelt hat, dem Global Compact anschließen?
Unternehmensinterne Verhaltenskodizes sind äußerst wichtig und viele Unternehmen haben sich aktiv bei deren Entwicklung und Umsetzung engagiert. Der Global Compact ist kein Verhaltenskodex. Er bietet vielmehr Unternehmen die Möglichkeit, eine konstruktive Rolle bei der Gestaltung einer gerechten Globalisierung zu übernehmen, mit wichtigen Akteuren in Dialog zu treten und praktische Lösungsansätze für Probleme der Globalisierung, z.B. in Form von Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft und Regierungen, zu entwickeln.


9. Ist die Teilnahme am Global Compact mit finanziellen Verpflichtungen verbunden?
Der Global Compact ist eine freiwillige Initiative, keine förmliche Mitgliedsorganisation. Daher werden keine formellen Mitgliedsbeiträge eingehoben. Allein die Mittel staatlicher Geber akzeptiert der Global Compact als Beitrag zur Kernfinanzierung. Er wirbt jedoch um finanzielle Beiträge von Spendern und Sponsoren zur Förderung von Aktivitäten außerhalb seines Kerngeschäfts. Diesem Zweck dient die Foundation for the UN Global Compact. Auch das österreichische Global Compact-Netzwerk finanziert seine Aktivitäten durch freiwillige Beiträge der österreichischen Teilnehmer. Die operative Leitung des österreichischen Netzwerkes hat der österreichische Netzwerkknoten (englisch: Focal Point) inne, der bei respACT - austrian business council for sustainable development angesiedelt ist.


10. Ich leite ein Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Kann ich dennoch am Global Compact teilnehmen?
Aufgrund administrativer Beschränkungen werden Unternehmen mit weniger als zehn direkten MitarbeiterInnen (Mikrounternehmen) nicht in die zentrale Datenbank des UN Global Compact aufgenommen. Momentan wird weltweit eine einheitliche Handhabe dieser sogenannten „micro-enterprises" erarbeitet. Wir appellieren jedoch an Kleinstunternehmen, sich auf der Internetseite über die Aktivitäten des Global Compact auf dem Laufenden zu halten und sich in den jeweiligen lokalen Netzwerken zu engagieren. Interessierte österreichische Kleinstunternehmen können sich gerne bei der Koordinierungsstelle - dem Focal Point - des österreichischen Global Compact-Netzwerks (respACT) melden. Details finden Sie auch hier.


11. Können Tochtergesellschaften von Unternehmen am Global Compact teilnehmen?
Der Global Compact wendet das „Führungsprinzip" an. Wenn der CEO der globalen Muttergesellschaft eines Unternehmens (Holding, Gruppe o. Ä.) dem Global Compact seine Unterstützung zusagt, indem er ein Schreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nationen richtet, setzt der Global Compact nur den Namen der Muttergesellschaft auf die Teilnehmerliste, weil davon ausgegangen wird, dass auch alle Tochtergesellschaften teilnehmen.


12. Was geschieht, wenn mein Unternehmen den Global Compact verlassen möchte?
Der Global Compact ist eine freiwillige Initiative und Unterzeichner können ihre Teilnahme jederzeit beenden. Da der Beitritt zum Global Compact ein entsprechendes Schreiben der Führungsetage eines Unternehmens erfordert, gilt dasselbe für den Austritt aus der Initiative. Dieses Schreiben sollte an den UN-Generalsekretär gerichtet sein und darlegen, warum das Unternehmen seine Teilnahme beendet. Hinweis: Das Büro des Global Compact behält sich das Recht vor, die Beitritts- und Austrittsbekundungen zu veröffentlichen.

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